Obligatorische Registrierung aller Pferdehaltungen
Im Interesse einer verbesserten Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit hat der Bundesrat am 19. August 2009 beschlossen, dass künftig sämtliche Tierhaltungen mit Nutztieren gemeldet werden müssen. Ab dem 1. Januar 2010 werden neu alle Betriebe, welche Pferde, Geflügel, Speisefische oder Bienen halten, zentral registriert - dies gilt auch für Hobbyhaltungen.
Diese Änderungen der Tierseuchenverordnung werden es künftig erlauben, Tierkrankheiten effizienter zu bekämpfen und die Nachverfolgbarkeit von Lebensmitteln tierischer Herkunft zu verbessern.
Um Tierseuchen zu bekämpfen oder bei verunreinigten Lebensmitteln die Probleme bis in den Stall zurückverfolgen zu können, müssen die verantwortlichen Behörden wissen, wo welche Nutztiere stehen. Bislang sind jedoch nur landwirtschaftliche Betriebe mit ihren Tierhaltungen zentral erfasst. Nun sollen ab den 1. Januar 2010 sämtliche Tierhaltungen, die für die Lebensmittelproduktion relevante Tierarten halten, schweizweit registriert werden. Neu betrifft dies nicht-landwirtschaftliche Pferde-, Geflügel-, Speisefisch- und Bienenbetriebe.
Weitere Informationen, Kant. Meldestellen, etc.
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