Am 1. April 2016 ist die teilrevidierte Tierarzneimittelverordnung (TAMV) in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde die Betreuung der TAMV vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) ans BLV übertragen.
Mit der Teilrevision der Tierarzneimittelverordnung wurden im Veterinärbereich erste Massnahmen im Rahmen der Umsetzung der nationalen Strategie gegen Antibiotikaresistenzen (StAR) getroffen. Dazu gehören zum Beispiel Einschränkungen bei der Abgabe von Antibiotika auf Vorrat oder die obligatorische Weiterbildung von Tierärzten, die Tierarzneimittel auf Vorrat abgeben.