Anhörungen und Vernehmlassungen


Vernehmlassung zur Agrarpolitik ab 2022 (AP 22+)

Zur mittlerweile sistierten Agrarpolitik ab 2022 (AP 22+) wies der VSP in seiner Stellungnahme auf folgende Punkte hin:

  • Definition des Zwecks des Schweizer Nationalgestüts in Avenches
  • Die finanziellen Mittel zur Unterstützung der Zucht sollen nicht gekürzt werden
  • Der VSP unterstützt ansonsten die Forderungen des SBV und des ZVCH.

Der VSP schlägt folgende Stellungnahme vor:

Stellungnahme

Vernehmlassung zum Landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2021

Das Landwirtschaftliche Verordnungspaket 2021 sieht Änderungen in folgenden Bereichen vor:

  • Direktzahlungsverordnung
  • Landwirtschaftsberatungsverordnung
  • Tierzuchtverordnung

Ausserdem sollen die Verordnungen über die Tierverkehrsdatenbank und über die Gebühren für den Tierverkehr zusammengeführt werden.

Für die Pferdebranche wichtig sind folgende Punkte:

  • Definition des Zwecks des Schweizer Nationalgestüts in Avenches
  • Anpassung Fristen rund um die Anerkennung von Zuchtorganisationen und die Ausweitung des Tätigkeitsgebiets
  • Problematik Pflichten/Haftung Equidenhalter für den TVD-Equidenbestand auf seinem Betrieb: Thema Standortwechsel durch den Equideneigentümer

Der VSP schlägt folgende Stellungnahme vor:

Stellungnahme

Revision der Gebührenverordnung der Tierverkehrsdatenbank (GebV-TVD)

In der Revision 2019 soll lediglich eine kleine Anpassung im Anhang der GebV-TVD vorgenommen werden. Bei den Equiden wird ergänzt, dass die Gebühren der Ersteintragung der aktuelle Pferdebesitzer tragen muss, auch in dem Fall, wenn der Vorbesitzer (Züchter oder Importeur) die Eintragung versäumt hat. Erst nach einer erfolgten Registrierung wird die Registrierungsgebühr fällig.
Der VSP begrüsst diesen Vorschlag.

Stellungnahme

Vernehmlassung zum Agrarpaket 2018

Der VSP beschränkt sich bei der Stellungnahme auf die für die Pferdezucht relevanten Themenbereiche.

Der VSP begrüsst die Veränderung des Intervalls für die Grundkontrolle von 4 auf 8 Jahre. Unangemeldete Grundkontrollen bringen unnötige Leerläufe in Bereichen, in denen Grundaufstellungen der Betriebe definiert sind und nicht innerhalb der Zeit zwischen der Anmeldung der Kontrolle und dem Besuch verändert werden kann. Ob ein BTS-tauglicher Stall oder ob die Weideinfrastruktur für die Tiere im RAUS-Programm vorhanden ist, kann auch mit angemeldeten Kontrollen überprüft werden. Die risikobasierten Kontrollen sind also auszugestallten, was keine Erhöhung der unangemeldeten Kontrollen voraussetzt. Der VSP begrüsst die Erhöhung der risikobasierten Kontrollen für Tierwohlbeiträge.

Stellungnahme

Vernehmlassung zur Änderung des Tierseuchengesetzes 2018

Der VSP unterstützt die Grundzüge der Vorlage. Die Tierverkehrsdatenbank als Informationssystem zur Tierseuchenbekämpfung und -prävention soll weiterhin durch die identitas ag als privatrechtliche Aktiengesellschaft betrieben werden, wobei der Bund weiterhin die Aktienmehrheit an der identitas ag halten soll.

Die Hauptstossrichtung der besseren gesetzlichen Verankerung der Tierverkehrsdatenbank, resp. der indentitas ag als Betreiberorganisation zur Vermeidung von Risiken bezüglich der Datenhaltung, des Datenschutzes, der Datenqualität und insbesondere der Kontinuität der für Bund, Kantone und die Landwirtschaft erbrachten Dienstleistungen zu gewährleisten, wird voll und ganz unterstützt.

Klar ablehnen muss der VSP die Bestimmungen, dass der weiter Aufbau, der Ausbau, die Weiterentwicklung und die allfällige Ablösung der Systeme der Tierverkehrskontrolle künftig durch Gebühren der Tierhalter zu finanzieren sind. Die Tierseuchenprävention und die Vorbereitung der Tierseuchenbekämpfung liegen zum grossen Teil auch im öffentlichen Interesse und daher sind auch Bundesgelder für den weiteren Aufbau, den Ausbau, die Weiterentwicklung und eine allfällige Ablösung der Systeme der Tierverkehrskontrolle nötig und gerechtfertigt. Diese bestehende gesetzliche Grundlage ist unverändert beizubehalten.

Stellungnahme 

Teilrevision Raumplanungsgesetz 2017

Zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) führte der Bundesrat vom Dezember 2014 bis Mai 2015 eine Vernehmlassung durch. Im Zuge der anschliessenden Vertiefungsarbeiten wurde insbesondere der Planungs- und Kompensationsansatz entwickelt, der den Kantonen beim Bauen ausserhalb der Bauzonen mehr Spielraum verschaffen soll. Da dieser Ansatz für die Raumentwicklung ausserhalb der Bauzonen sehr bedeutend ist, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 21. Juni 2017 beschlossen, eine weitere Vernehmlassung zu RPG 2 durchzuführen.

Zur Zeit erarbeitet der VSP die Stellungnahme hierzu, wobei folgendes speziell erwähnt werden soll:

Direkt ist der Pferdeteil kaum angesprochen - trotzdem wird dieser stark betroffen sein. Die Pferdehaltung würde im revidierten Teil zur NICHT-Kernlandwirtschaft gehören. Deshalb hätte die geplante Teilrevision ebenfalls grosse Folgen für die Pferdehaltung.

Dokumente
Stellungnahme 

Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2017

Im Verordnungspaket 2017 werden Änderungsentwürfe zu 16 Bundesrats-, zwei WBF- und einer BLW-Verordnung zur Diskussion gestellt. Änderungsvorschläge gibt es unter anderem zur Direktzahlungs-, Strukturverbesserungs- und Absatzförderungsverordnung. Die neuen Bestimmungen treten mehrheitlich am 1. Januar 2018 in Kraft.

Die Vernehmlassung, die das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eröffnet hat, dauert bis am 12. Mai 2017.

Unterlagen zur Vernehmlassung

Kontakt

Verband Schweizerischer Pferdezuchtorganisationen
Schluchenhüsliweg 4
6020 Emmenbrücke
Schweiz

QUICKLINKS


Copyright 2021 Verband Schweizerischer Pferdezuchtorganisationen, all rights reserved.

VSP / FSEC